Mietbedingungen für Mietstapler

Die Mitpreise gelten für einen einschichtigen Mietstapler Einsatz (2-Schicht +55%, 3-Schicht +100%)
Alle Mietpreise verstehen sich ab Lager Leutenbach pro Kalendertag zzgl. MwSt.

1. Die gemieteten Stapler werden in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand nach FEM 4.004 vermietet. Dem Mieter obliegt beim Empfang die Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Mietgerätes.

2. Der Mieter haftet für Beschädigungen, welche aus unsachgemäßer Verwendung des Mietstaplers entstehen. Die gemieteten Fahrzeuge sind in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Evtl. auftretende Kosten für eine Reinigung oder das betanken trägt der Mieter.

3. Der Mieter haftet auch für Beschädigung oder Untergang des Mietgerätes durch Feuer, Wasser und Diebstahl. Er wird im Schadensfalle vollen Ersatz leisten.

4. Maschinen dürfen weder vom Mieter noch durch von ihm beauftragte Dritte geöffnet oder repariert werden. Diese Arbeiten sind nur vom Vermieter vorzunehmen.

5. Verlorengegangene Zubehörteile aus dem Mietverhältnis werden dem Mieter zum Listenpreis in Rechnung gestellt.

6. Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden, die durch unsachgemäße Handhabung des Mietgerätes entstehen.

7. Der Tag der Ausgabe und der Tag der Rücknahme des Mietgerätes zählen je als ganzer Miettag.

8. Für Reifenschäden haftet der Mieter.

9. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist Leutenbach bzw. Erlangen.